Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Website und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für anwert.io
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Das Übersetzungsmenü in der Hauptnavigation hat keine nachvollziehbare Bezeichnung und wendet die role=“menubar“ falsch an (WCAG 4.1.2. Name, Rolle, Wert und 1.3.1. Info and Relationships). An einer Alternative wird gearbeitet.
- Der Feedback Slider auf der Startseite wird automatisch abgespielt und stellt keine Stopp-Funktionalität zur Verfügung (WCAG 2.2.2 Pause, Stop, Verstecken). An einer alternativen Implementation wird gearbeitet.
- Die Textfelder im Kontaktformular verwenden die native Browser Validierung für die Validierung von Pflichtfeldern. Dies wird nicht von allen Browsern und assistiven Technologien aufgelöst. An einer alternativen Implementation wird gearbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Bei Fragen, Wünschen, Anregungen oder Beschwerden kannst du
unser Kontaktformular verwenden oder uns direkt
per E-Mail an hello@anwert.io schreiben.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du dich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das
Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer externen Bewertung am
18. Mai 2023 erstellt und am
02. Jänner 2024 aktualisiert.