Wir verpflichten uns und unsere Lieferanten zu…
1. Umweltschutz
1.1 Klima
Lieferanten müssen proaktive Maßnahmen ergreifen, um ihre Treibhausgasemissionen zu minimieren und die Energieeffizienz in ihren Betrieben zu verbessern.
1.2 Umweltverschmutzung
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie Umweltverschmutzung in ihrem Geschäftsbereich vermeiden und minimieren. Lieferanten produzieren, importieren und exportieren keine verbotenen quecksilberhaltigen Produkte, verwenden kein verbotenes Quecksilber oder Quecksilberverbindungen in den Herstellungsprozesse oder behandeln quecksilberhaltige Abfälle unrechtmäßig. Lieferanten verzichten auf die Herstellung oder Verwendung verbotener Chemikalien und verzichten auf die rechtswidrige Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen. Lieferanten importieren oder exportieren keine verbotenen Chemikalien und verzichten auf die rechtswidrige Herstellung, den Verbrauch, die Einfuhr und die Ausfuhr von kontrollierten Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen.
1.3 Wasser- und Meeresressourcen
Lieferanten stellen die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, einschließlich der Vermeidung oder Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf Feuchtgebiete, sicher. Lieferanten verhindern, verringern und kontrollieren die Verschmutzung der Meeresumwelt, die durch Dumping verursacht wird und verhindern die Verschmutzung durch Schiffe, einschließlich des Einleitens von Öl oder öligen Gemischen, schädlichen flüssigen Stoffen und Abwassern ins Meer, der rechtswidrigen Verschmutzung durch Schadstoffe, die in verpackter Form auf dem Seeweg befördert werden und der rechtswidrigen Verschmutzung durch Schiffsmüll.
1.4 Biodiversität
Lieferanten vermeiden oder minimieren nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und implementieren Praktiken, die die Erhaltung der biologischen Vielfalt unterstützen. Beim Umgang mit lebenden veränderten Organismen sorgen die Lieferanten für eine sichere Handhabung, einen sicheren Transport und eine sichere Verwendung, um nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu vermeiden. Falls es sich um genetische Ressourcen handelt, halten sich die Lieferanten an die geltenden Vorschriften. Lieferanten halten sich an die geltenden Vorschriften für den Handel mit gefährdeten Arten, um deren Überleben zu sichern und verzichten auf die Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Einführung gefährdeter und geschützter marinen Arten. Lieferanten vermeiden oder minimieren nachteilige Auswirkungen auf als Naturerbe ausgewiesene Flächen.
1.5 Abfall
Lieferanten stellen sicher, dass sie sowohl gefährliche als auch ungefährliche Abfallstoffe sicher handhaben und entsorgen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die das Management und die Entsorgung dieser Abfälle regeln. Dazu gehört auch der Verzicht auf die Ausfuhr von gefährlichen oder anderen Abfällen.
2. Beachtung der Menschen- und Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
2.1 Menschenrechte
Lieferanten müssen die Werte der Internationalen Charta der Menschenrechte und der ILO- Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit achten sowie internationale Rahmenwerke wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln21 anerkennen. Die Lieferanten verpflichten sich zur Einhaltung international vereinbarter Menschenrechtsstandards und stellen sicher, dass sie keine Menschenrechtsverletzungen verursachen oder dazu beitragen. Lieferanten verpflichten sich, alle nachteiligen Auswirkungen zu beheben, die sie direkt durch ihre Geschäftstätigkeit oder durch Geschäftsbeziehungen verursacht oder zu denen sie beigetragen haben.
2.2 Chancengleichheit/Nichtdiskriminierung
Lieferanten stellen sicher, dass alle Formen der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Alter, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Klasse, politischer Meinung oder Gewerkschaftszugehörigkeit bei der Einstellung und Beschäftigung verboten sind26 . Lieferanten verpflichten sich, ein inklusives und diverses Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
2.3 Kinderarbeit
Lieferanten unterlassen die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren. Wenn das lokale Recht ein höheres Mindestalter für eine Beschäftigung vorschreibt, gilt das höhere Alter. Lieferanten stellen sicher, dass es nicht zu verbotener Kinderarbeit kommt.
2.4 Zwangsarbeit
Lieferanten dürfen keine Form von moderner Sklaverei oder Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Vertragsarbeit, einschließlich Menschenhandel, einsetzen. Alle Arbeiten müssen freiwillig sein, und den Arbeitnehmern sollte es freistehen, ihr Arbeitsverhältnis nach angemessener Kündigungsfrist zu kündigen. Lieferanten dürfen keine Mitarbeiterdokumente (z. B. Pässe oder Arbeitserlaubnisse) aufbewahren oder die Bewegungsfreiheit einschränken. Lieferanten oder Dritte dürfen bei der Rekrutierung und Beschäftigung weder direkt noch indirekt Gebühren, Rekrutierungskosten und Abzüge erheben.
2.5 Angemessene Vergütung
Die Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Dieser Lohn soll zumindest so weit wie möglich die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer decken und einen menschenwürdigen Lebensstandard für die Arbeitnehmer und ihre Familien ermöglichen (existenzsichernder Lohn). Lieferanten müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmer unterschiedlichen Geschlechts für gleichwertige Arbeit gleich entlohnt werden.
2.6 Arbeitszeit
Die Lieferanten halten sich an die in der jeweiligen Jurisdiktion gesetzlich vereinbarten maximalen Arbeits- und Ruhezeiten, die maximalen zusammenhängenden Arbeitstage und den Jahresurlaub. Alle Stunden, die über die übliche und vereinbarte Arbeitswoche hinaus geleistet werden, müssen freiwillig sein, und die Lieferanten sind verpflichtet, allen ihren Mitarbeitern alle sieben Tage eine Ruhezeit von mindestens 24 aufeinanderfolgenden Stunden zu gewähren.
2.7 Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Die Lieferanten gewährleisten die Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen aller Mitarbeiter, einschließlich des Beitritts zu einer Vereinigung ihrer Wahl und der offenen Kommunikation mit dem Management über die Arbeitsbedingungen ohne Angst vor Belästigung, Einschüchterung, Strafe, Einmischung oder Vergeltungsmaßnahmen haben zu müssen.
2.8 Gesundheit und Sicherheit
Lieferanten priorisieren die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Die Lieferanten ergreifen geeignete Maßnahmen, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, die sich am Arbeitsplatz ergeben, damit zusammenhängen oder sich dort ereignen, und um arbeitsbedingte Gefahren und Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu minimieren.
3. Fairer Wettbewerb und Besteuerung
3.1 Fair Competition
Die Lieferanten müssen ihre Aktivitäten in voller Übereinstimmung mit allen relevanten Wettbewerbsgesetzen und -vorschriften durchführen. Sie vermeiden wettbewerbswidrige Vereinbarungen mit Wettbewerbern, wie z. B. Preisfestsetzungen, Angebotsabsprachen, die Festlegung von Produktionsbeschränkungen oder Quoten und die Aufteilung der Märkte durch Aufteilung von Kunden, Lieferanten, Gebieten oder Handelszweigen. Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie während Ermittlungen mit den Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten, bei Bedarf zeitnahe und vollständige Informationen bereitstellen und gegebenenfalls Ausnahmen von der Vertraulichkeit in Anspruch nehmen, um die Zusammenarbeit zu erleichtern. Darüber hinaus sollten die Lieferanten ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Bedeutung der Einhaltung der Wettbewerbsgesetze aufklären, mit speziellen Schulungen für das höhere Management zu wettbewerbsbezogenen Fragen.
3.2 Besteuerung
Die Lieferanten müssen einen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen in den Gastländern leisten, indem sie ihre Steuern pünktlich und in voller Übereinstimmung mit den lokalen Steuergesetzen und -vorschriften zahlen. Die Lieferanten stellen den Steuerbehörden genaue und zeitnahe Informationen zur Verfügung, um ordnungsgemäße Steuerveranlagungen zu gewährleisten und faire Praktiken im Bereich Verrechnungspreise einzuhalten. Effektive Tax Governance und Compliance sollten Schlüsselaspekte des Risikomanagements und der Aufsicht von Lieferanten sein. Unternehmensvorstände sollten Strategien zur Identifizierung und zum Management finanzieller, regulatorischer und Reputationsrisiken im Zusammenhang mit der Besteuerung implementieren.